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Die Einführung des Europäischen Binnenmarktes beinhaltet als umsatzsteuerliche Kosequenz die Aufgabe des Bestimmungslandprinzips und die Übernahme des Gemeinschaftsprinzips. Damit verbindet sich allerdings auch eine Verschiebung der Umsatzsteueraufkommen zwischen den beteiligten Ländern....
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Ursprünglich sollte die Duty Free Regelung bereits mit der Errichtung des EU-Binnenmarktes zum 1. Junuar 1993 auslaufen. Um den betroffenen Unternehmen eine Anpassung an die geänderte steuerliche Situation zu gewähren, wurde eine Übergangsregelung mit Ablauf 30. Juni 1999 geschaffen. Gegen...
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