Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) verpflichtet insbesondere Kapitalgesellschaften zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig wird von Kapitalgesellschaften und Konzernen verlangt,...