Segna, Ulrich - Institute for Law and Finance <Frankfurt, Main> - 2008
Zu den Rechten, die ein Aktionär gemäß § 28 Satz 1 WpHG für die Zeit verliert, in der erseine Mitteilungspflicht aus § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt, gehört auch dasStimmrecht in der Hauptversammlung1. Daß diese Regelung ein erheblichesAnfechtungspotential gegen...