Müller, Markus - In: HMD : Praxis der Wirtschaftsinformatik 53 (2016) 308, pp. 213-223
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die Parteien die Zuordnung zu dem maßgeblichen Vertragstyp mit Bedacht vornehmen und umsetzen. In der Regel dürfte die werk- oder dienstvertragliche Ausgestaltung den Parteiinteressen am ehesten entsprechen. Entscheidend ist, welche Partei das...