Lutz, Peter F.; Schneider, Ulrike - 1998 - Fassung vom 15. Juni 1998
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen einige Versicherte einen geringeren, andere einen höheren als den versicherungstechnisch äquivalenten Beitrag entrichten. Die dadurch bewirkte Umverteilung wird in der Sozialpolitik als sozialer Ausgleich bezeichnet. Der Beitrag entwickelt...