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Bis zum Auftreten der ersten Versicherungen prägten zwei Verhaltensweisen die Bewältigung von Elementarereignissen: Einerseits wurden die Leistungen auf freiwilliger Basis erbracht, andererseits kamen die Solidaritätsleistungen immer erst nach dem Eintritt der verheerenden Naturereignisse...
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Up until the appearance of early insurance, fi nancial relief for victims of natural hazards was characterised by two facts: First, private support to victims was provided on a purely voluntary basis. Second, help was only given after an extreme event had happened. "Charity" of this sort was...
Persistent link: https://www.econbiz.de/10005089662
Bis zum Auftreten der ersten Versicherungen prägten zwei Verhaltensweisen die Bewältigung von Elementarereignissen: Einerseits wurden die Leistungen auf freiwilliger Basis erbracht, andererseits kamen die Solidaritätsleistungen immer erst nach dem Eintritt der verheerenden Naturereignisse...
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