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Seit 2008 ist die Deutsche Post AG (DPAG) nicht mehr zur Erbringung des Post-Universaldienstesverpflichtet. Somit obliegt es allen am Markt tätigen Unternehmen, einenflächendeckenden Universaldienst sicherzustellen. Stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA)eine Unterversorgung fest, kann sie...
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Seit 2008 ist die Deutsche Post AG (DPAG) nicht mehr zur Erbringung des Post-Universaldienstes verpflichtet. Somit obliegt es allen am Markt tätigen Unternehmen, einen flächendeckenden Universaldienst sicherzustellen. Stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Unterversorgung fest, kann sie...
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