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Mit einer Grundrente soll die Lebensleistung bedürftiger Ruheständler gewürdigt werden. Würde eine Rentenaufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen, drohen die Hilfen in vier von fünf Fällen fehladressiert zu werden. Denn selbst wenn der individuelle gesetzliche Rentenanspruch...
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