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Der folgende Aufsatz ist eine geringfügig überarbeitete Version eines Vortrags über das japanischeGesellschaftsrecht anlässlich der im August 2010 veranstalteten Summer School für japanischesRecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main1. Der Vortrag war nicht nur an Juristen...
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„Agio“ bedeutet Aufgeld oder Aufschlag. Damit ist der Mehrbetrag gemeint, den ein Investorbei Aktienemission über den sogenannten „geringsten Ausgabebetrag“ hinaus an dieGesellschaft zahlen muß (vgl. nur §§ 36a Abs. 1, 188 Abs. 2 Satz 1 AktG). Der „geringsteAusgabebetrag“, zu dem...
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Wir unterscheiden mehrere Begriffe des Eigenkapitals: die für dieverschiedenen bilanziellen Zwecke (Handels-, Konzern- undSteuerbilanzrecht; Überschuldungsstatus) ausgeprägten Eigenkapitalbegriffesowie die speziellen regulatorischen Eigenkapitalbegriffe desBank- und...
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Das Eingehen von Risiken gehört zum Wesen unternehmerischer Tätigkeit. Dersachgerechte Umgang mit Risiken ist daher seit jeher Gegenstandaktienrechtlicher Normen, auch wenn der Begriff des „Risikos“ und die heuteweit entwickelten wirtschaftswissenschaftlichen Konzepte zur Messung undzum...
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Kapitalgesellschaften und ihre Gläubiger können aus verschiedenen Gründen daraninteressiert sein, Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Eigenkapital umzuwandeln. InSanierungssituationen wird es ihnen darum gehen, Festbetragsansprüche mit möglicherweiseungewissen Befriedigungsaussichten...
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Die Fristen und Termine im Vorfeld der Hauptversammlungwurden durch das ARUG neu geordnet. Der Beitrag führt dieseNeuordnung auf ihre tragenden Grundsätze und -gedankenzurück, bevor Regelwerk und Einzelheiten behandelt und ersteErfahrungen aus der HV-Saison 2010 ausgewertet werden.Die...
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Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden“ (§ 57 Abs. 2 AktG).Uns scheint dieses Zinsverbot heute selbstverständlich und geradezu dem Wesen der Aktieeigen. So heißt es hierzu etwa bei Lutter: „Der Aktionär ist risikotragender Mitunternehmer.Seine Einlage ist...
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Der Liquiditätsschutz durch das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 S. 3 AktG ergänzt die aufdie Erhaltung des bilanziellen Vermögens gerichtete Vermögensbindung durch § 57 AktG.Anders als die Vermögensbindung gilt das Zahlungsverbot unabhängig davon, ob derZahlungsempfänger eine...
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Das UMAG hat das Recht der Hauptversammlung nach langen Kontroversen überLegitimation, Hinterlegung, Nachweisstichtag und Fristen stark verändert1. Das Fristenregimewurde um einen Termin – den record date – und eine neue Berechnungsregel in§ 123 Abs. 4 AktG ergänzt. Aber das Fristenthema...
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Zu den Rechten, die ein Aktionär gemäß § 28 Satz 1 WpHG für die Zeit verliert, in der erseine Mitteilungspflicht aus § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt, gehört auch dasStimmrecht in der Hauptversammlung1. Daß diese Regelung ein erheblichesAnfechtungspotential gegen...
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