Veit, Klaus-Rüdiger - 2007
Wenn bei einer AG oder GmbH ein Verlust in Höhe der Hälfte des Gezeichneten Kapitals besteht, müssen Vorstand bzw. Geschäftsführung eine Versammlung der Gesellschafter einberufen, um den Verlust anzuzeigen. Ein Abschlussprüfer ist von der Anzeigepflicht nicht direkt betroffen, weil es...