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Die Bundesregierung schätz das Defizit des Bundeshaushalts 1997 auf rund 71 Mrd. DM. Es ist damit um 12 Mrd. DM höher als die Investitionsausgaben des Bundes. Dies ist nach Artikel 115 GG "nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" erlaubt.
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Verfassung der Bundesrepublik Deutschland befunden. In diesem Artikel wird die aktuelle Hartz-IV-Gesetzeslage dargelegt, die …
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