Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland hat im §6 KWG die Zielsetzung der Beaufsichtigung von Kreditinstituten festgelegt. Danach soll das Bundesaufsichtsamt Mißständen in der Kreditwirtschaft entgegenwirken [13, S. 53ff]. Um diese Zielvorgabe zu erreichen, baute das Bundesaufsichtsamt...