Cahn, Andreas - Institute for Law and Finance <Frankfurt, Main> - 2004
Das Bankgeheimnis stellt weder ein absolutes Verbot der Weitergabe kundenbezogenerInformationen noch ein Verbot der Abtretung von Forderungen gegen Kunden dar. Die ausdem Bankgeheimnis folgende Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen überKunden wird ihrerseits durch immanente...