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Art. 9 der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statuiert den von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigenden Grundsatz der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen. Angesichts der allgemein als schwierig eingeschätzten Auslegung des genauen materiellen Gehalts der verschiedenen...
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