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Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 bot den kommunalen Stadt bzw. Gemeindewerken und den regionalen Energieversorgungsunternehmen den Schutz des Monopols. Ohne den direkten Wettbewerb war es möglich, mit der Erzeugung und Verteilung von Strom Kopplungsgeschäfte zu verbinden. Einige davon,...
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Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz von 1998 und dessen Novellierung 2005 haben sich die Strukturen und die Systeme der Strom- und Gasversorgung in der Bundesrepublik Deutschland grundlegend verändert. Die bis dahin fest gefügten Gebietsmonopole der großen Energieversorger wurden...
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