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Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 bot den kommunalen Stadt bzw. Gemeindewerken und den regionalen Energieversorgungsunternehmen den Schutz des Monopols. Ohne den direkten Wettbewerb war es möglich, mit der Erzeugung und Verteilung von Strom Kopplungsgeschäfte zu verbinden. Einige davon,...
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