Nach einem „Squeeze out“ haben Minderheitsaktionäre einen Rechtsanspruch auf eine Barabfindung, deren Angemessenheit gewöhnlich in einem Spruchverfahren überprüft wird. Solche Überprüfungen sind komplex und langwierig, weil regelmäßig Unternehmensbewertungsgutachten erforderlich...