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Eine Funktionsbedingung für Kassenwettbewerb ist, dass Risikoselektion unterbunden wird. Denn Gegenstand des Kassenwettbewerbs sollen nicht bestimmte Merkmale von Versicherten sein (z.B. der Gesundheitszustand), vielmehr sollen die Anreize zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der...
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Damit sich die Gesetzlichen Krankenkassen in wünschenswerter Weise am Bedarf ihrer Versicherten orientieren können, müssen sich deren Interessen in den Kassen Geltung verschaffen können. Zwei Mechanismen sollen dies gewährleisten: die Kassenwahlfreiheit – also die Möglichkeit, in eine...
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