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Bei dem Bemühen, die Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) gemäß Art. 9 WRRL praktisch umzusetzen, werden im Schrifttum immer wieder zwei "Vereinfachungen" angesprochen, um die als außerordentlich schwierig eingeschätzte URK-Ermittlung und -Anlastung praxistauglich zu...
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In der gegenwärtigen Ausgestaltung hat die Abgabe auf Niederschlagswasser, die neben der Abgabe auf Schmutzwasser sowie für Kleineinleitungen im Abwasserabgabengesetz geregelt ist, durch lenkungsferne Bemessungsgrundlagen und weitreichende landesrechtliche Ausnahmeregelungen kaum nennenswerte...
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