Wrase, Michael; Helbig, Marcel - In: NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 35 (2016) 22, pp. 1591-1598
Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in Art. 7 IV GG verfassungsrechtlich gewährleistet. Allerdings dürfen private Schulen als Ersatz für staatliche Schulen nach Art. nach Art. 7 IV 3 GG nur genehmigt werden, wenn „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern...