Richter, Wolfram F. (contributor) - 2007
Ausgangspunkt der modelltheoretischen Betrachtungen war in Abschnitt 2.1 die Feststellung, dass die herkömmliche Strafbemessung in weiten Bereichen kühl kalkulierende Steuerhinterzieher von ihrem Tun nicht abbringen wird. Die herkömmliche Strafbemessung folgt dem Gedanken der Bestrafung nach...