Nach der Einführung der Zinsschrankenregelung in 2008 ist ein EBITDA-Vortrag eingeführt worden, durch den das nicht genutzte Zinsabzugsvolumen in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen wird. Durch diesen Vortrag soll die Wirkung der Zinsschranke gemildert oder vollständig vermieden...