Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend wurde mit der Erbschaftsteuerreform in § 11 BewG ein Bewertungssystem kodifiziert, das zur Bestimmung des gemeinen Werts für Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. für das Betriebsvermögen auf die Methodik der Gesamtbewertung rekurriert....