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Zusammenfassung Die Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes kann als „Naturalsteuer“ interpretiert werden. Folglich lässt sich die praktizierte Heranziehung zu einem dieser Dienste nach Kriterien der Steuergerechtigkeit beurteilen. Seit Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik...
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Die Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes kann als "Naturalsteuer" interpretiert werden. Folglich lässt sich die praktizierte Heranziehung zu einem dieser Dienste nach Kriterien der Steuergerechtigkeit beurteilen. Seit Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre...
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