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Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die...
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Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die...
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