In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gilt gemäß § 158 Abs. 1 SGB VI eine Regel zur Anpassung des Beitragssatzes. Unterschreitet die Nachhaltigkeitsrücklage den Mindestwert von 0,2 Monatsausgaben der GRV, muss der Beitragssatz erhöht werden. Übersteigt sie hinge-gen den Höchstwert...