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Die nachhaltige Raumentwicklung im Sinne des Raumordnungsrechts strebt den Zustand einer dauerhaft großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen an (§1 Abs. 2 ROG). Mit der räumlichen Bezugsgröße der Teilräume ist die Länderebene adressiert....
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Die nachhaltige Raumentwicklung im Sinne des Raumordnungsrechts strebt den Zustand einer dauerhaft großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen an (§1 Abs. 2 ROG). Mit der räumlichen Bezugsgröße der Teilräume ist die Länderebene adressiert....
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