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Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz führt ab dem 1. Dezember 2021 mit § 72 Telekommunikationsgesetz ein "Glasfaserbereitstellungsentgelt" für gebäudeinterne Netze befristet ein. Die neue Vorschrift wird erläutert. Sie sollte in eine Richtung weiterentwickelt werden, die Interessen...
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Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz führt ab dem 1. Dezember 2021 mit § 72 Telekommunikationsgesetz ein "Glasfaserbereitstellungsentgelt" für gebäudeinterne Netze befristet ein. Die neue Vorschrift wird erläutert. Sie sollte in eine Richtung weiterentwickelt werden, die Interessen...
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