Die Abgrenzung des Erfolges multinationaler Unternehmungen (MNU) für körper-schaftsteuerliche Zwecke erfolgt im Regelfall im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes, konkretisiert durch die Transferpreisrichtlinien der OECD. Dieses Erfolgsabgrenzungsparadigma steht im systematischen Gegensatz zu...