Hofer, Christian - In: Schweizer Monatshefte : Zeitschrift für Politik, … 87 (2007) 11, pp. 24-26
Das Recht auf Wasser lässt sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ableiten. Dadurch sind die UNO-Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Wasser zunehmend zu verwirklichen. Der Privatsektor soll dann hinzugezogen werden, wenn dies für eine wirksame Umsetzung erforderlich ist.