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In der Ausgabe 14/2002 der Versicherungswirtschaft hatten Herr Dr. Schulz und Herr Glissmann, Gerling Lebensversicherungs-AG, dargestellt, dass die bisher in Lebensversicherungsvergleichen verwendete Nettoverzinsung der Kapitalanlagen als Qualitätskriterium nicht mehr ausreichend ist....
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Nach dem bisher geltenden § 341 b Abs. 2 HGB sind Wertpapiere soweit es sich um· Aktien einschließlich der eigenen Anteile,· Investmentanteile sowie· sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapierehandelt, grundsätzlich wie Umlaufvermögen zu bewerten.(...)
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