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Der Rahmen für die Länderfinanzen wird maßgeblich durch die Finanzverfassung der Art. 104a bis 114 Grundgesetz gebildet. Auf der Einnahmeseite stellen die Steuern die dominierende Position dar; neben den eigenen (Länder-)Steuern erhalten sie noch Anteile an den Gemeinschaftssteuern. Die...
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