§ 32 ZollVG wurde mit dem Gesetz zur Änderung des ZollVG vom 10.3.2017 umfangreich geändert. § 32 ZollVG ist überschrieben mit "Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Zollzuschlag". Die Vorschrift des § 32 ZollVG typisiert bestimmte Bagatellverfehlungen, für...