Krüger, Matthias - In: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 60 (2010) 3, pp. 221-235
Zusammenfassung § 266 StGB dient als Lückenfüller für anrüchige Verhaltensweisen im Wirtschaftsverkehr, soweit es an einer speziellen Strafnorm mangelt. Rechtsprechung und Schrifttum überbieten sich gegenseitig an Äußerungen zu § 266 StGB. Eine herausgehobene Stellung nimmt dabei die...