Niemeier, Ernst - In: Wirtschaftsdienst 92 (2012) 9, pp. 613-620
Dem Ehegattensplitting wird allgemein unterstellt, dass es der Förderung von Ehe und Familie diene. Diese Sicht folgt aus der Tatsache, dass es nach einer Verfassungsbeschwerde gemäß Artikel 6 GG eingeführt wurde, der neben dem Förderungsaspekt allerdings auch einen...