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Der Liquiditätsschutz durch das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 S. 3 AktG ergänzt die aufdie Erhaltung des bilanziellen Vermögens gerichtete Vermögensbindung durch § 57 AktG.Anders als die Vermögensbindung gilt das Zahlungsverbot unabhängig davon, ob derZahlungsempfänger eine...
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Der Entwurf eines Gesetzes zurUmsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) enthält vielmehr als nur die Umsetzung der Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte vonAktionären in börsennotierten Gesellschaften (sog. Aktionärsrechterichtlinie), die bis 3.August 2009 zu erfolgen hat....
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Abschließend ist festzustellen, dass Abfindungsvereinbarungen mitVorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften nach Sinn und Zweck desVorstOG der Pflicht zur individualisierten Offenlegung nach § 285 Abs. 1 Nr. 9 a)HGB unterfallen.51 Die Abfindungszahlungen müssen der...
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Allein die kurze Schilderung der Entwicklung des Gesellschaftsrechts in den GUSStaatenzeigt die Notwendigkeit der Reformen auf diesem Gebiet. Wichtig ist, dassdie Länder, die traditionell zur kontinental-europäischen Rechtsfamilie gehören, imRahmen dieser Familie bleiben. Die kritiklose und...
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Das UMAG hat das Recht der Hauptversammlung nach langen Kontroversen überLegitimation, Hinterlegung, Nachweisstichtag und Fristen stark verändert1. Das Fristenregimewurde um einen Termin – den record date – und eine neue Berechnungsregel in§ 123 Abs. 4 AktG ergänzt. Aber das Fristenthema...
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In meinem Vortrag habe ich mich mit den eher technischen Bestimmungen desReferentenentwurfs des Schuldverschreibungsgesetzes1 zu den Anforderungen andie Beschlüsse der Gläubigerversammlung und vor allem mit ihrer gerichtlichenKontrolle zu befassen. Diese technischen Fragen lassen sich freilich...
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Im Normalfall, in dem Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluß feststellen (vgl. § 172AktG), können sie einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in „andereGewinnrücklagen“1 einstellen (§ 58 Abs. 2 S. 1 AktG). Die Satzung kann Vorstand undAufsichtsrat zur...
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1. In neuerer Zeit wird zunehmend gefordert, der Aktiengesellschaft nach demVorbild der SE die Wahl zwischen der dualen und der monistischenUnternehmensverfassung einzuräumen. Diese rechtspolitische Forderungverdient aus mehreren Gründen Unterstützung: Erstens liegt heute mit demSEAG eine...
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This Article examines the market reaction to a series of legal events concerning thejudicial interpretation of the pari passu clause in sovereign debt instruments.1 Moregenerally, the Article provides insights into the reactions of investors (predominantlyfinancial institutions), issuers...
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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG),der am 6. Mai 2008 der Öffentlichkeit zugeleitet wurde, bringt einige lang erwartete undvorab in der Literatur viel diskutierte Neuerungen des Aktiengesetzes.1 Anlass für denEntwurf ist die Umsetzung der...
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