Lenk, Thomas; Grüttner, André - In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, (pp. 1291-1305). 2018
Der Rahmen für die Länderfinanzen wird maßgeblich durch die Finanzverfassung der Art. 104a bis 114 Grundgesetz gebildet. Auf der Einnahmeseite stellen die Steuern die dominierende Position dar; neben den eigenen (Länder-)Steuern erhalten sie noch Anteile an den Gemeinschaftssteuern. Die...