Blum, Ulrich; Steinat, Nicole - In: Wirtschaft im Wandel 11 (2005) 8, pp. 269-276
Die durch einen Kartellrechtsverstoß erzielten Gewinne, sollen den Tätern nicht erhalten bleiben. Daher besteht für die Kartellbehörde die Möglichkeit, die Vermögensvorteile, welche durch das Kartell erzielt wurden, abzuschöpfen. Jedoch erweist dich die Frage der Berechnung dieser Größe...