Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 wurden die AGen und indirekt auch die GmbHen verpflichtet ein Früherkennungssystem einzurichten und im Jahresabschluss auf Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Die...