Das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Jahr 2001 umfasste zwei kurzfristige Maßnahmen, um den Risikostrukturausgleich stärker zu fokussieren: Der "Risikopool" als solidarische Finanzierung besonders aufwändiger Leistungsfälle und...