Schäfer, Holger - In: IW-Kurzberichte (2017) 39
Als Arbeit auf Abruf werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, bei denen Arbeitnehmer zwar eine festgelegte Dauer der Arbeitszeit haben, zeitlich jedoch nach Bedarf eingesetzt werden können. Noch ist wenig über die Verbreitung von Arbeit auf Abruf bekannt. Es wäre indes voreilig, hier...