Ökonomische Wirkungen der Missbrauchsbesteuerung bei Anteilsveräußerung nach Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft
Im Fall einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapital-gesellschaft kommt bei anschließender Anteilsveräußerung innerhalb einer Sieben-jahresfrist die Missbrauchsvorschrift des § 22 Abs. 1 UmwStG zur Anwendung. Diese beinhaltet Elemente der Besteuerung eines Asset-Deals. Ein Vergleich der Nettoend-vermögen des Einbringenden mit und ohne Anwendung der Missbrauchsvorschrift zeigt, dass der Veräußerer im Vergleich zur regulären Besteuerung des Share-Deals keine steuerbedingte Vermögenseinbuße hinnehmen muss, soweit der Barwert der Steuerersparnisse der aus der Missbrauchsregelung resultierenden zusätzlichen Abschreibungen ausreichend hoch ist und dieser im Kaufpreis vergütet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung belegen zudem, dass die Missbrauchsvorschrift nicht zu rechtfertigen ist. Für viele Steuersatzkonstellationen wäre bereits die nicht sanktionierte Einbringung mit anschließender Anteilsveräußerung gegenüber dem Asset-Deal nachteilig, so dass der vom Gesetzgeber unterstellte Missbrauch nicht vorliegt. Auch unter den Aspekten der Transparenz und Vereinfachung der Besteuerung ist die Missbrauchsregelung abzulehnen.
Year of publication: |
2009
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Authors: | Müller, Heiko ; Wiese, Sebastian |
Institutions: | arqus - Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre |
Saved in:
freely available
Extent: | application/pdf |
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Series: | arqus Discussion Papers in Quantitative Tax Research. - ISSN 1861-8944. |
Type of publication: | Book / Working Paper |
Language: | German |
Notes: | Number 76 |
Source: |
Persistent link: https://www.econbiz.de/10008462144
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