Überarbeitung der IAB-Arbeitszeitrechnung im Rahmen der VGR-Sommerrechnung 2022
In diesem Forschungsbericht wird über den Anlass, die Methodik und die Ergebnisse der Revision der IAB-Arbeitszeitrechnung (AZR) im Rahmen der Sommerrechnung 2022 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) berichtet. So werden die VGR-Ergebnisse im Sommer jedes Jahres auf Grundlage neu verfügbarer statistischer Informationen turnusmäßig überarbeitet. Im Rahmen der AZR, die in die VGR des Statistischen Bundesamtes eingebunden ist, werden regelmäßig lange vergleichbare Zeitreihen zur wirtschaftszweigspezifischen Arbeitszeit und zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland bereitgestellt. Da auch für die AZR die für die VGR verbindlichen Konzepte und Definitionen maßgeblich sind, können die Zeitreihen aller Arbeitszeitkomponenten der AZR nur zu festgelegten Terminen überarbeitet und aktualisiert werden. Laufende Revisionen für Vorjahre sind somit jeweils nur im Rahmen der jährlichen Hauptberechnung im August jedes Jahres möglich ("Sommerrechnung"). Diese Revisionen betreffen üblicherweise die letzten vier Berichtsjahre; in diesem Jahr also die jährlichen und vierteljährlichen Ergebnisse der Jahre 2018 bis 2021. Ein Schwerpunkt der Überarbeitungen in der AZR im Rahmen der Sommerrechnung 2022 betrifft die Integration von Datengrundlagen, die aufgrund ihrer späteren Verfügbarkeit erst mit einem längeren Nachlauf in die Modellierung der Arbeitszeitkomponenten integriert werden konnten. So standen die Ergebnisse des Mikrozensus infolge der Neugestaltung und der pandemiebedingten Einschränkungen nicht fristgerecht und nicht in der bislang üblichen Differenzierung zur Verfügung. Aber auch die Ergebnisse des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) können regelmäßig erst mit einem längeren Zeitverzug integriert werden. Darüber hinaus wurde eine neue Datenquelle - die IAB-Stellenerhebung - in die strukturellen Zeitreihenmodelle für die Berechnung der Salden auf Arbeitszeitkonten integriert. Außerdem skizzieren wir, welche Sondereffekte aufgrund der Corona-Pandemie aufgetreten sind und wie diese in die Berechnungen der AZR eingegliedert wurden. So führten Grenzschließungen, Kita- und Schulschließungen sowie Quarantäneanordnungen zu Arbeitsausfällen, die in dieser Form erstmalig auftraten. Darüber hinaus sind aufgrund der breiten Nutzung von Kurzarbeitsregelungen auch Kürzungen von Urlaubsansprüchen von Beschäftigten möglich. In diesem Forschungsbericht wird die Schätzung dieser speziellen Sondereffekte, die unter der Arbeitszeitkomponente "Urlaub und sonstige Freistellungen" erfasst werden, ausführlich erläutert. [...]