Überlegung zur Flexibilisierung des Renteneintritts unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips: Eine Expertise im Auftrag des IMK
Die Überlegungen in dieser Arbeit beziehen sich auf eine Neugestaltung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altersgrenzen, zu denen bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente und eines Arbeitseinkommens ein gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben vollzogen werden kann. Als Ergebnis zeigt sich, dass sich bei einem vorgezogenen Bezug einer Voll- oder einer Teilrente mit 60 Jahren und einer Teilweiterbeschäftigung bei Einhaltung des Äquivalenzprinzips erhebliche Renteneinbußen einstellen und bei dem gegenwärtig niedrigen Rentenniveau die Gefahr besteht, in die Grundsicherung für Ältere zu fallen. Es ist daher angebracht, einen vorgezogenen Renteneintritt davon abhängig zu machen, dass eine Beanspruchung der Grundsicherung für Ältere nicht eintreten wird. Für den Fall der Flexibilisierung der Erwerbsphase über die Regelaltersgrenze hinaus muss die Koppelung der Befristung des Arbeitsvertrages an die Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Zugleich muss aber die "Regelaltersgrenze" als Bezugspunkt für die Berechnung der Zu- und Abschläge bestehen bleiben. Geregelt werden muss auch, dass bei einer Verlängerung der Erwerbsphase über die Regelaltersgrenze hinaus weiterhin die Beitragspflicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Sozialversicherung bestehen bleibt. (Vorlage)
Year of publication: |
2015
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Authors: | Meinhardt, Volker |
Publisher: |
Düsseldorf : Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) |
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