Abgeltungsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen trotz Nichtbesteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung auf Gesellschaftsebene - Die Abgeltungsteuer gilt gegenwärtig bei einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. d § 20 (1) Nr.1 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 9 2. Hs. EStG, die nicht innerhalb der Haupteinkunftsarten (§§ 13,1 EStG) bezogen wird, auch dann, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung ...