Aktuelle Empfehlungen zu Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer
In Deutschland hält die schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik noch an. Regierung und Parlament begegnen dieser Krise mit einer Vielzahl von weitreichenden Maßnahmen, zu denen vor allem die Einrichtung milliardenschwerer Liquiditätssicherungen für den Bankensektor und die Einfügung eines Schuldenverbots für Bund und Länder in das Grundgesetz gehören. Im Bereich der Besteuerung hat der Gesetzgeber die sogenannte Zinsschranke, die für den Abzug von Zinsaufwendungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer gilt, von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro heraufgesetzt. Änderungen des Einkommensteuertarifs, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, sollen die Steuerzahler entlasten und zugleich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stützen. Zusätzliche Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag vor. Seiner Vorgabe, die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer zu entschärfen, hat der Gesetzgeber inzwischen Folge geleistet, wenn auch unzureichend. Zudem enthält der Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag, der sich an eine noch einzusetzende Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung richtet. Diese Kommission soll sämtliche Fragen zur Gewerbesteuer behandeln, die über die erwähnte Entschärfung der Hinzurechnungen hinausgehen, einschließlich des Abbaus der Gewerbesteuer und ihres Ersatzes durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit einem eigenen Hebesatz.
Year of publication: |
2010
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Authors: | Schemmel, Lothar |
Publisher: |
Berlin : Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI) |
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freely available
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