Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Betriebsverfassungsrecht-Teilzeitrecht: Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit wenn zum Zeitpunkt der Änderung nach Planung des Arbeitgebers zeitlich überschaubar -- Betriebsübliche Arbeitszeit i. S. von (section sign) 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist bei Teilzeitbeschäftigten ihre regelmässige individuelle Arbeitszeit ...