Austritt aus der Währungsunion: Eine freie Entscheidung Griechenlands
Die Zugehörigkeit Griechenlands zur Währungsunion beruht nicht auf einer Zwangsmitgliedschaft. Griechenland steht es frei, jederzeit seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union aufzugeben. Die anderen Mitgliedstaaten dürfen Griechenland von einem Austritt aus der Europäischen Union nicht abhalten. Aus der Währungsunion kann Griechenland streng juristisch gesehen weder austreten, noch konnte es in die Währungsunion eintreten. Denn die Währungsunion ist kein Staatenverband, in den ein Staat wie in einen Verein oder eine Organisation eintreten und aus dem er austreten kann. Hinter der sog. Währungsunion verbirgt sich lediglich die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überantwortete Kompetenz und Zuständigkeit, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine zentrale gemeinsame Geldpolitik zu gestalten. Die Geldpolitik ist wie beispielsweise auch die Fischereipolitik der Europäischen Union eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union, neben der es anders als beispielsweise bei der Agrarpolitik keine ergänzende nationale Politikgestaltung gibt. Ungeachtet ihrer Einstufung als ausschließliche Politik kann der Geltungsbereich der gemeinsamen Geldpolitik durch Ausnahmeregelungen wie bei anderen Politikbereichen territorial ausgeweitet und auch eingeschränkt werden. Eine Einschränkung ist beispielsweise bei der Fischereipolitik - ebenfalls eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union - in der Weise erfolgt, dass Grönland als Teil des dänischen Staatsgebietes von der Fischereipolitik der Europäischen Union nachträglich ausgenommen wurde. Von einem - teilweisen - Austritt Dänemarks aus einer Fischereiunion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war nicht die Rede.
Year of publication: |
2012
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Authors: | Seidel, Martin |
Institutions: | Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn |
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