Auswahl- und Kontrollprobleme bei Venture-Finanzierungen
Auswahl- und Kontrollprobleme bei Venture-Finanzierungen Die Finanzierung junger Unternehmen erfordert in weit stärkerem Umfang als ein Engagement bei einem bereits erfolgreich am Markt tätigen Unternehmen ein Urteil, inwieweit das Gesamtunternehmenskonzept tragfähig ist. Bei innovativen Vorhaben sind häufig auch Risikoeinschätzungen erforderlich, zu denen etwa Kreditinstitute aufgrund mangelnden Analysepotentials und fehlenden know hows bisher nicht in der Lage sind. Unterschiedliche Informationen, die Investoren und Kapitalgeber über die Ertragsaussichten und Risiken von geplanten Investitionen im Venture-Bereich besitzen, können zur Rationierung von Finanzierungsmitteln – über den Preis oder auch unabhängig vom Preis – führen. Zu welcher Form der Finanzierungsmittelrationierung es kommt, hängt von den Risikostrukturen am Markt für Venture-Finanzierungen ab. Risikoaversion der Kapitalgeber spielt dagegen eine untergeordnete Rolle für eine Beschränkung der Engagements in Venture-Projekten. Verfügen Investoren und Financiers jeweils über denselben Informationsstand, so werden alle Investitionen zu risikoadäquaten Konditionen finanziert und realisiert, obwohl die Financiers in hohem Maße risikoavers sind. Ist die Entscheidung zur Finanzierung eines Venture-Vorhabens getroffen, so muß der Kapitalgeber sicherstellen, daß die Projektentwicklung tatsächlich so erfolgt, wie bei Abschluß des Finanzierungsvertrags vorgesehen, und nicht zu seinen Lasten risikoreicher gestaltet wird. Kreditsicherheiten, die dies gewährleisten, können junge, im Venture-Bereich tätige Unternehmen in der Regel nicht in ausreichendem Umfang stellen. Um eine seinen Interessen zuwiderlaufende Geschäftspolitik des finanzierten Unternehmens zu verhindern, benötigt der Kapitalgeber deshalb weitgehende Informations- und Zustimmungsrechte im Rahmen eines Finanzierungsvertrages, der möglichst wenig Anreize zu solchem Verhalten bietet. Verträge dieser Art finden typischerweise bei Kapitalbeteiligungen Anwendung. Beteiligungskapital erweist sich in den Fällen als zweckmäßiges Instrument zur Finanzierung von Venture-Vorhaben, in denen Kapitalgeber nachträgliche, ihre Position verschlechternde Entscheidungen des Investors in Rechnung stellen müssen, ausreichende Sicherheiten aber nicht bestellt werden können.
Year of publication: |
1987
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Authors: | Gröschel, Ulrich |
Published in: |
Kredit und Kapital. - ISSN 0023-4591. - Vol. 20.1987, 3, p. 358-377
|
Publisher: |
Berlin : Duncker & Humblot |
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