Befristeter Arbeitsvertrag - LAG Nürnberg, Urteil vom 2.3.2011 - 2 Sa 307/09 - Beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund für eine Befristung - Kausalzusammenhang zur Übernahme erforderlich - Berechtigtes Eigeninteresse des Ausbildenden an Beschäftigungsmöglichkeit am Ende der Berufsausbildung